GKV-Vergütung und §125 SGB V
Die Vergütung therapeutischer Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen liegt strukturell unter den tatsächlichen Betriebskosten vieler Praxen. Verhandlungen nach §125 SGB V werden von Berufsverbänden geführt — der einzelne Praxisinhaber hat darauf keinen direkten Einfluss. Kalkulierbare Erlöse erfordern ein präzises Kostenmanagement auf allen Overhead-Ebenen.

